Versteigerungsunternehmen müssen kaufmännisch kalkulieren, denn sie können nicht auf eine Gebührenordnung zurückgreifen. Sie finanzieren sich über eine Einlieferungsgebühr, die vom Auftraggeber übernommen wird, sowie über das vom Bieter zu zahlende Aufgeld. Der Auftraggeber kann allerdings durch die Übernahme von Eigenleistungen die Kosten senken.
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