Wegen unpünktlicher Mietzahlung
ist jetzt fristlose Kündigung möglich. Einem Mieter der fortlaufend unpünktlich die Miete zahlt darf der Vermieter einer Wohnung fristlos kündigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat dies am Mittwoch den 01.06.2011 entschieden. Andauernde und trotz wiederholter Abmahnung des Vermieters verspätete Zahlung der Miete sei eine gravierende Pflichtverletzung, welche eine fristlose Kündigung "aus wichtigem Grund" rechtfertige.
Dies gelte auch dann, wenn dem Mieter "nur" Fahrlässigkeit vorgeworfen werden könne, weil dieser fälschlicherweise davon ausging, dass er die Miete erst zur Monatsmitte zahlen müsse. Nach der gesetzlichen Bestimmung ist die Miete spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu entrichten.
Im vorliegenden Fall hatten Mieter eines Einfamilienhauses in Achberg bei Ravensburg die Miete seit Mai 2007 erst zur Monatsmitte oder noch später bezahlt. Diese Praxis hatte er auch nach Abmahnungen der Vermieterin im Oktober und Dezember 2008 fortgesetzt. Die Hausbesitzerin hatte daraufhin ihrem Mieter fristlos gekündigt und Räumungsklage erhoben. Mit Recht, entschied nun der BGH, und hob damit ein gegenteiliges Urteil der Vorinstanz auf. Beim BGH bekam sie nun beim recht.
(AZ: VIII ZR 91/10 - Urteil vom 1. Juni 2011)