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Aus häufiger Erfahrung raten wir Ihnen: Verzichten Sie nie und unter keinen Umständen auf Ihr gesetzliches Vermieterpfandrecht – insbesondere nicht gegenüber Insolvenzverwaltern oder Banken.
Vermieter und Insolvenzverwalter stehen miteinander im Konkurrenzverhältnis. Der Vermieter strebt eine schnelle Räumung und eine seine Forderungen deckende, zeitnahe Verwertung des Vermieterpfands an. Die Bemühungen des Insolvenzverwalters zielen auf Anreicherung der Masse, auf einfach umsetzbare Verwertungsmaßnahmen und auf die Deckung seiner eigenen Kosten und Gebührenansprüche (dies sei an dieser Stelle legitimerweise erwähnt; vom wirtschaftlichen Interesse des Insolvenzverwalters her gesehen ist es nachvollziehbar). Der Insolvenzverwalter benötigt zur Durchsetzung seines Verwertungsrechts den unmittelbaren Besitz, also die tatsächliche Sachherrschaft über einen Gegenstand. Gelingt es dem Vermieter unter Beachtung aller rechtlichen Vorgaben sein Pfandrecht rechtzeitig geltend zu machen, hat der Insolvenzverwalter das Nachsehen. Dann greift zugunsten des Vermieters das Prioritätsprinzip.

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