Suchen nach:

Allgemein:

Startseite

Sitemap

Über uns

Kontakt

Immobilienverkauf-/Vermietung

Berliner Modell

Das Versteigerergewerbe

Öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer

Aus der Versteigererverordnung

Die Pfandrechtsversteigerung

Relevante Urteile

Standorte

Nutzungsbedingungen

Karriere

Links

Impressum

Berliner Modell

Berliner Modell
Aufgrund der Entscheidung des BGH vom 17.11.2005 (BGH: AZ I ZB 45/05) eröffnet sich – anstatt der zwangsweisen Räumung des Inventars durch den Gerichtsvollzieher –ein schnelleres und kostengünstigeres Verfahren. Der Vermieter kann die Räumungsvollstreckung auf die Herausgabe seines Immobilieneigentums beschränken und sein Vermieterpfandrecht geltend machen. Der Vermieter ist dann gesetzlich verpflichtet, das von ihm in Pfand genommene Inventar entweder 30 Jahre sachgerecht einzulagern und bei Zahlung seiner Forderung an den Mieter herauszugeben. Oder er kann das Inventar durch einen allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer öffentlich versteigern lassen.

Disclaimer: Diese Website wurde von DIE AUKTIONSPROFIS Ostermayer & Gold GbR ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Etwaige darin enthaltene Aussagen zu rechtlichen und steuerlichen Sachverhalten sind weder als Rechts- noch als Steuerberatung anzusehen. Obwohl diese Website mit Sorgfalt erstellt wurde ist nicht auszuschließen, dass sie unvollständig ist oder Fehler enthält. Darüber hinaus weist Ostermayer & Gold GbR darauf hin, dass das Urheberrecht über sämtliche Inhalte bei ihnen liegt.