Unbezahlte Mietforderungen verursachen derzeit einen Schaden von ca. 2,2 Milliarden Euro (Quelle: Studie Haus und Grund). Damit der Vermieter wieder in Besitz seines Wohneigentums gelangt, muss er fast immer gutem Geld noch schlechtes hinterher werfen. Wenn der Mieter in Verzug gerät, ist für den Vermieter das traditionelle Verfahren der Rechtsweg: Mahnung, Klage, Zwangsräumung und Zwangsvollstreckung, häufig bei fruchtloser Pfändung. Der Vermieter muß sämtliche Kosten tragen, das Mietobjekt ist nicht selten im desolatem Zustand. Es entstehen in der Regel annähernd 30.000 Euro Kosten (Quelle: FAZ vom 09.01.2009).
Pragmatische Vorgehensweise und Schadensbegrenzung ist gefragt.
Aufgrund einer vermieterfreundlichen Entscheidung des BGH vom 17.11.2005 (BGH: Az. I ZB 45/05) eröffnet sich für Vermieter eine kostengünstigere Verfahrensvariante der zwangsweisen Räumung, die auch für den Mietschuldner auf längere Sicht günstiger ist.
In Zusammenarbeit mit einem öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator gelangt der Vermieter schneller, wirtschaftlicher und effektiver in den Besitz des Immobilieneigentums als es bei dem traditionellem Rechtsweg der Fall ist. Nur öffentlich bestellten und vereidigten Auktionatoren ist es laut Gesetz erlaubt Pfandsachen - wie das Vermieterpfandrecht - zu verwerten.
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Wir übernehmen keine Rechtsberatung. Jeder Fall stellt sich anders dar. Um Rechtsnachteile zu vermeiden, empfehlen wir die Beratung durch einen auf Mietrecht spezialisierten Fachanwalt, den wir Ihnen auf Wunsch gerne empfehlen. Wir können Ihnen von dem Zeitpunkt an helfen, ab dem Sie bereits über ein vollstreckbares Raumungsurteil verfügen.
Die Verwertung von Vermieterpfandrechten - sowohl für Wohn- als auch Gewerbeimmobilien - ist eines unserer Geschäftsfelder. Deshalb verfügen wir über einen großen, laufend interessierten Abnehmerkreis für verwertbares Wohnungs- und Geschäftsinventar. Die öffentliche Versteigerung erfolgt an Ort und Stelle im Mietobjekt nach den Bestimmungen der Gewerbe-, Versteigererverordnung sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften des BGB, HGB, GmbHG, und AktG. Somit gelangt der Vermieter im Vergleich zum traditionellen Rechtsweg zeitnah, kostengünstig und wertschonend wieder in den Besitz seines Wohnungseigentums.
Wir arbeiten mit Rechtsanwälten, Wohnungsbaugesellschaften, Hausverwaltungen, Haus- und Grundbesitzervereinen, Immobilienmaklern und Haus- und Wohnungsbesitzern zusammen.
Bei Anfragen sichern wir unseren Auftraggebern absolute Vertraulichkeit zu. Unsere strukturierte Ablauforganisation ermöglicht eine effiziente Umsetzung. Sie ermöglicht ihnen aus einem Paket von Modulen die für Ihren Bedarf passenden Dienstleistungen auszuwählen. Wir arbeiten schnell und unbürokratisch. Nehmen Sie uns beim Wort!
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