Sie haben Ihrem Mieter vertraut und wurden enttäuscht. Damit Sie Ihrem schlechten Geld nicht gutes hinterherwerfen, gilt es jetzt, den Schaden zu reduzieren und pragmatisch vorzugehen. Bei Wohnimmobilien stellt das in Pfand genommene Inventar, insbesondere bei Berücksichtigung der nichtpfändbaren Gegenstände, oft keinen hohen Wert dar. Dennoch bietet die Einschaltung des Versteigerers dem Vermieter große Vorteile,
- weil er dann vor Räumung an den Gerichtsvollzieher keinen Vorschuss für Speditions- und Einlagerungskosten zahlen muss.
- Der Faktor Zeit spielt bei der Schadensbegrenzung eine wesentliche Rolle. Dem privaten Mietschuldner muss nur 4 Wochen vor der Versteigerung vom Vermieter mitgeteilt worden sein, dass dieser das Vermieterpfandrecht wahrnimmt. Bei richtiger Zeitplanung kann sofort, nachdem der Gerichtsvollzieher den Vermieter wieder in den Besitz seines Mieteigentums gesetzt hat, die notwendigen Maßnahmen zur Räumung ergriffen werden.
- Das Inventar wird in der Regel in Gesamtheit mit der Auflage der besenreinen Übergabe verwertet. Das erspart Räumungskosten.
- Falls sich keine Bieter zu diesen Konditionen finden, kann der Vermieter das Inventar zum symbolischen Preis von 1 Euro ersteigern. Das Vermieterpfand geht somit legal in den tatsächlichen Besitz des Vermieters über, und er kann frei verfügen.
